Haftungsrechtlich stellt sich bei einem Unfall die Frage, wem das Unfallgeschehen zugerechnet werden kann, wenn es zu keiner Kollision mit einem ursprünglich wartepflichtigen Fahrzeug kam.
Das OLG Brandenburg hatte in seiner Entscheidung vom 16.12.2021 (Az.: 12 U 42/21) über einen Unfallhergang zu entscheiden, bei der die besondere Gefahr bei der Nutzung sogenannter „Einspuriger“ eine Rolle ...