Seit dem 01.01.2024 sind die Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechtes in Kraft.
Damit sind die Rechte und Pflichten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im BGB neu geregelt, was auch Auswirkungen auf die gemeinsame ärztliche Berufsausübung hat.
Die ärztliche Gemeinschaftspraxis ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, anders als die Praxisgemeinschaft.