Medizinrecht
Das Medizinrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet. Es umfasst
- das Recht der medizinischen Behandlung mit der zivil- und strafrechtlichen Haftung,
- das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht,
- das Recht der Pflegeversicherung,
- das ärztliche Berufsrecht und das Berufsrecht anderer Heilberufe,
- das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe einschließlich der Vertragsgestaltung,
- das Vergütungsrecht der Heilberufe,
- das Krankenhausrecht einschließlich der Bedarfsplanung, der Finanzierung und der Chefarztverträge,
- das Arzneimittelrecht,
- das Medizinprodukterecht und
- das Apothekenrecht.
Hinzu kommen noch Besonderheiten im Verfahrens- und Prozessrechts.
In einem so weiten Gebiet ist es wichtig, einen kompetenten Ansprechpartner zu haben, der den Überblick bewahrt. Wir beraten in medizinrechtlichen Fragen Krankenhäuser, Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe ebenso wie Patienten und Versicherungen.
Im Mittelpunkt des Medizinrechts steht die Haftung des Arztes. Die Zahl der Haftpflichtansprüche gegen Ärzte nimmt zu.
Grundsätzlich hat der Patient zu beweisen, dass der Arzt ihn fehlerhaft behandelt hat. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt, wenn ein sog. „grober Behandlungsfehler“ vorliegt. Ein solcher ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann gegeben, wenn ein Fehlverhalten vorliegt, welches „aus objektiver ärztlicher Sicht bei Anlegung des für einen Arzt geltenden Ausbildungs- und Wissensmaßstabes nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint, weil ein solcher Fehler dem behandelnden Arzt aus dieser Sicht ‚schlechterdings nicht unterlaufen darf‘“. Im Falle eines „groben Behandlungsfehlers“ muss der Arzt beweisen, dass seine Pflichtverletzung den Schaden nicht verursacht hat.
Nach ständiger Rechtsprechung trägt der Arzt die Beweislast dafür, dass der Patient hinreichend aufgeklärt wurde und dieser in die Behandlung eingewilligt hat (sog. Selbstbestimmungsaufklärung). Er muss den Patienten über die medizinisch bedeutsamen Umstände informieren, insbesondere über den ärztlichen Befund, über den voraussichtlichen Verlauf, die Folgen, die Dringlichkeit, die Risiken und die Heilungschancen der geplanten Behandlung sowie über eventuell bestehenden alternative Behandlungsmethoden bzw. die Folgen und Risiken einer Nichtbehandlung.
Medizinrecht Dresden - Wie kann ein Anwalt helfen?
Auf welchem Weg Haftungsansprüche durchgesetzt oder abgewehrt werden können, bedarf der Einschätzung des spezialisiert tätigen Rechtsanwalts. Einige gerichtliche Verfahren lassen sich beispielsweise durch die Anrufung der Gutachter- und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern vermeiden. In unserer Kanzlei in Dresden steht Ihnen ein erfahrenes Team zur Seite, welches Sie gern berät. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin unter der Rufnummer (03 51) 80 71 8-56.
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Ihre Ansprechpartner
Fachanwalt für Medizinrecht0351 80718-56E-Mail schreiben
Hinweise und Rechtsprechungen
Weiterführende Links
- www.awmf-online.de
Sammlung der Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften - www.bundesärztekammer.de
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