Mandatierung

Sofern Sie sich mit Ihrem rechtlichen Anliegen erstmals an uns wenden wollen, bitten wir Sie, sich über unsere zentrale Einwahl (Telefon 0351 80718-0) bei uns zu melden. Unsere Empfangsmitarbeiterin wird Sie um eine kurze Schilderung Ihres Anliegens bitten, um Sie dann in das Sekretariat des hierauf spezialisierten Kollegen zu verbinden. Dort wird mit Ihnen ein erster unverbindlicher Besprechungstermin vereinbart, zu dem Sie Ihre rechtlichen Fragen mit dem Anwalt näher erörtern können.

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, sich direkt mit dem Sekretariat desjenigen Anwalts in Verbindung zu setzen, der das Sie interessierende Rechtsgebiet bearbeitet. Wer bei uns auf welchem Gebiet tätig ist, können Sie den Informationen unter den Menüpunkten „Rechtsgebiete“ oder "Anwälte" entnehmen. Die Telefondurchwahlen entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt „Kontakt“. Oder Sie kontaktieren uns einfach per Kontaktformular.

Wenn Sie bereits bei uns Mandant waren oder aber in einer laufenden Sache anrufen, bietet sich die direkte Durchwahl an. Diese ist auf jedem unserer Schreiben an Sie angegeben. Gleiches gilt für den Fall, dass der Anschluss unserer Telefonzentrale besetzt ist.

Das Erstgespräch

Die Effektivität der ersten Besprechung ist erfahrungsgemäß umso größer, je mehr Informationen Sie uns unter Vorlage relevanter Schriftstücke dokumentieren können. Der Anwalt ist zumeist sehr schnell in der Lage, aus ihm vorliegenden Unterlagen das Wesentliche herauszufiltern und erste entscheidende Schritte einzuleiten. Wichtig sind in der Regel Urteile, Bescheide und jegliche andere behördliche oder gerichtliche Post. Aber auch persönliche Unterlagen wie eigene Versicherungen, Fahrzeugdokumente, Miet- oder Arbeitsverträge etc. können - je nach Einzelfall - von Bedeutung sein.

Vollmachten

Sofern wir für Sie nach außen tätig werden sollen, bedarf es in der Regel einer schriftlichen Vollmacht, die in Einzelfällen sogar im Original vorgelegt werden muss. Über den Inhalt einer solchen Vollmacht können Sie sich bereits vorab auf unserer Service-Seite unter dem Punkt Formulare & Downloads“ informieren.

Honorar

Inhalt eines Erstgespräches wird in der Regel auch die Honorierung der anwaltlichen Tätigkeit sein. Es ist erfahrungsgemäß sinnvoll, hierüber gleich zu Beginn des Mandatsverhältnisses zu sprechen, um Klarheit zu schaffen und Missverständnissen vorzubeugen. Insoweit möchten wir Sie ebenfalls auf unsere Service-Seite verweisen und zwar den dortigen Punkt Gebühren“.

Bei allen auftretenden Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen: