Zwangsvollstreckung

Nicht-lineares Denken, divergentes Denken, um die Ecke denken ...

Wie auch immer, es geht darum, unkonventionelle und moderne Lösungen zur Beitreibung Ihrer Forderung zu finden. Da ist Kreativität gefragt, Durchdringen der Sachlage und manchmal auch Mut.

Um Ihre Titel (z. B. Urteile, notarielle Urkunden, Vergleiche oder Vollstreckungsbescheide) im In- und Ausland erfolgreich vollstrecken zu können, agieren wir schnell und ideenreich, um in der Schlange der Gläubiger möglichst weit vorne zu stehen. Wir wissen um den Wert des konsequenten Vorgehens und der Schnelligkeit als Voraussetzung für den Erfolg im Bereich Zwangsvollstreckung.

Ihnen steht ein kompetentes und hochqualifiziertes Team aus Anwälten und Rechtsanwaltsfachangestellten zur Verfügung, welches es sich zur Aufgabe gemacht hat, durch eine individuelle Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eine kostenoptimierte Möglichkeit zur Beitreibung Ihrer Forderung anzubieten.

Hierzu erfragen wir bereits im Vorfeld der Forderungspfändung alle bekannten Daten des Schuldners, recherchieren über Auskunfteien und soziale Netzwerke, um dann mit Ihnen gemeinsam zu entscheiden, welche Maßnahmen nach der Novellierung des Zwangsvollstreckungsrechts im Jahr 2013 durch das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ durchzuführen sind.

Dies kann ein Zwangsvollstreckungsauftrag sein, der Vermögensauskunft und Sachpfändungsauftrag in das bewegliche Vermögen des Schuldners enthält, aber auch eine Pfändung und Überweisung von Forderungen gegenüber der Bank oder dem Arbeitgeber des Schuldners sowie die Pfändung von Gesellschaftsanteilen. Zudem prüfen wir die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen des Schuldners, etwa durch die Inanspruchnahme von Sicherheiten, des Ausbringens einer Zwangssicherungshypothek in Grundvermögen des Schuldners oder aber die Pfändung von gewerblichen Schutzrechten, wie Marken, Internetdomains u. a.

Zum Zwangsvollstreckungsrecht gehört aber auch die andere Seite – der Schuldner. Auch diesem stehen wir gern zur Seite und zeigen Wege auf, wie er unter Wahrung seiner Rechte (z. B. Erhöhung des Pfändungsfreibetrages, Vollstreckungsschutzantrag) vorgehen kann.

Wir beraten Sie gern und zwar auch dann, wenn unserer Meinung nach nichts zu veranlassen ist, um die Verfahrenskosten einer uneinbringlichen Forderung nicht unnötig zu erhöhen.

Auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen freuen sich:

Martina Löschke
Rechtsanwalt Falk Gütter

Telefon 0351 80718-33

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