Immer mehr Bürger werden für Urheberrechtsverletzungen, die sie im Internet begangen haben sollen, abgemahnt. Neben der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, werden in der Regel hohe Schadenersatz- und Aufwendungsersatzbeträge geltend gemacht.
Das Amtsgericht Leipzig musste sich nun mit einem Fall befassen, bei dem der Abmahnende lediglich den Aufwendungs- und ...