Ein Mandant beantragte im Juni 1993 eine Baugenehmigung für zwei Einfamilienhäuser. Die Gemeinde Seelitz/Landkreis Mittweida, in dessen Gemeindegebiet das Grundstück liegt, teilte im Juli 1993 mit, dass man nach Rücksprache beim Landratsamt die Genehmigung zum sofortigen Baubeginn erteile. Der Bauherr begann mit den Arbeiten.
Neben dem Grundstück befindet sich allerdings eine Pelztierfarm, von ...