Unsere (deutschen) Gesetze sind durchdrungen von europäischer Rechtsetzung, ohne dass dies so ohne Weiteres – schon gar nicht für den juristischen Laien – erkennbar ist. Wie die Rechtsetzung im Zusammenspiel europäischer Organe erfolgt, soll an dieser Stelle nicht behandelt werden. Es würde den Rahmen sprengen. Der heutige Blick gilt nur dem Ergebnis, wobei lediglich zwei Rechtsakte, die Verordnun ...