Welches Fahrzeug messen wir denn? Porsche ist nicht gleich Porsche!

Verkehrsrecht

229 km/h statt 130 km/h – 3 Monate Fahrverbot, 375,00 EUR Geldbuße, 4 Punkte – dieser existenziellen Bedrohung sah sich einer unserer Mandanten ausgesetzt. Vorangegangen war ein durchaus eher seltener Vorfall:

Die Polizei war zur Nachtzeit mit einem Videomesswagen unterwegs, ein Diesel-Kombi mit ca. 200 PS. Auf der A4 wurde dieser Wagen von einem Mercedes und einem nachfolgenden Porsche überholt, die zu dieser Zeit noch sehr gemäßigt fuhren. Nach einer Baustelle, als sich die Autobahn im Bereich einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 130 km/h auf 3 Spuren erweiterte, scherte der Porsche ganz nach links aus und beschleunigte schnell auf ca. 230 bis 240 km/h. Bevor der Polizeiwagen annähernd auf ein ähnliches Tempo gekommen war, bestand schon ein Abstand von mindestens 500 Metern. Die anschließende Verfolgungsfahrt führte über eine Strecke von 10 bis 15 km. Zwischenzeitlich war der Porsche wegen der etwas hügeligen Gegend und einiger Kurven für etwa 2 km nicht mehr im Bild. Danach war wieder ein Porsche im Bild und die Polizei konnte aufschließen und den Fahrer stoppen.

Das AG Gera hat diesen Fahrer, dem wir geraten hatten, sich zum Vorwurf nicht einzulassen, dann allerdings freigesprochen (Az.: 260 Js 6964/05 5 Owi). Die Polizei konnte nämlich nicht nachweisen, dass der Porsche zu Beginn der Fahrt identisch war mit dem Wagen am Ende. Das Kennzeichen war am Anfang nicht zu erkennen. Besondere individuelle Merkmale waren am Fahrzeug nicht vorhanden. Nicht einmal die Farbe war wegen der Dunkelheit und der damit verbundenen schlechten Qualität der Videoaufnahme zu identifizieren. Das Gericht musste deshalb von der vielleicht nicht nahe liegenden aber eben auch nicht ausgeschlossenen Möglichkeit des Vorhandenseins zweier baugleicher Porsche auf diesem A4-Abschnitt ausgehen. Im Zweifel für den Betroffenen!

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