Vorsicht bei Gebrauchtwagenbewertungen eines Autoverkäufers

Verkehrsrecht

In letzter Zeit versuchen Gebrauchtwagenhändler verstärkt, sich durch eine geschickte Vertragsgestaltung vor Gewährleistungsansprüchen des Käufers zu schützen. Hintergrund ist die bereits zum 01.01.2002 in Kraft getretene Schuldrechtsreform, mit der die Haftung des gewerblichen Verkäufers für Mängel an der Kaufsache erheblich verschärft wurde. Im Rahmen der Gewährleistung haftet der Verkäufer nämlich mindestens ein Jahr für Sachmängel, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Des weiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zu Gunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen.

Eine vermehrt auftretende Masche ist es, dem Käufer bei Fahrzeugübergabe eine vom Verkäufer vorgenommene Gebrauchtwagenbewertung vorzulegen, die der Käufer gegenzeichnen soll. Das klingt für den Käufer zunächst äußerst positiv und vertrauenserweckend. Schließlich dokumentiert der Verkäufer, dass bei Übergabe die aufgeführten Fahrzeugfunktionen und die beschriebenen Bauteile in Ordnung sind. Aber welcher Käufer kann aufgrund seiner eigenen technischen Kenntnisse nachvollziehen, ob die Angaben überhaupt dem tatsächlichen Zustand entsprechen? Schließlich geht es u.a. um Fragen nach Vorschäden, Motoreigenschaften und die Fahrzeugelektrik. Wird der in der Bewertung beschriebene Fahrzeugzustand durch den Käufer mit einer Unterschrift des Käufers bestätigt, erschwert dies im Gewährleistungsfall unnötig die Durchsetzung seiner eigenen Rechte. Wer nämlich leichtfertig eine sog. Fahrzeugbewertung gegenzeichnet, erleichtert es dem Verkäufer, den Nachweis zu führen, dass bei Übergabe des Autos alles in Ordnung war und daher keine Gewährleistungsansprüche bestehen.

Unser Tipp:   Fahrzeugbewertungen mit Interesse entgegennehmen, jedoch keinesfalls durch Unterzeichnung als richtig anerkennen, wenn man sich nicht selbst mit dem entsprechenden Fachwissen vom tatsächlichen Zustand überzeugt hat.

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