Verstärkte Rotlichtüberwachung in Dresden

Verkehrsrecht

Seit Sommer dieses Jahres hat die Landeshauptstadt die Zahl ihrer stationären Rotlichtüberwachungsanlagen deutlich erhöht. Vorher spielte nur die Anlage auf der Bautzner Straße auf Höhe der früheren Traditionsgaststätte „Weißer Adler“ eine nennenswerte Rolle, jetzt sind im Laufe des Sommers vier weitere Anlagen hinzugekommen. Neu sind „Starenkästen“ am Rathenau-, Georg- und Dippoldiswalder Platz sowie in der Bautzner Straße/Ecke Löwenstraße. Die meisten Anlagen sind auch in der Lage, Geschwindigkeiten zu messen, allerdings nicht gleichzeitig mit der Rotlichtüberwachung. Vielmehr schaltet die Ampel abhängig von ihrem Betriebszustand entweder das eine oder das andere Messverfahren ein. Wer also noch schnell bei Grün passieren will und dafür richtig Gas gibt, wird im Geschwindigkeitsmessmodus erwischt!

Untersuchungen von Sachverständigen in Bußgeldverfahren zur Funktionsweise der Messanlagen und ihres richtigen Aufbaus gibt es noch nicht. Damit ist erst in den nächsten Monaten zu rechnen. Die ersten Bußgeldbescheide, die aufgrund von Messungen an den neuen Standorten erlassen worden sind, sind gerade erst beim Amtsgericht angekommen. Festzustellen ist aber bereits jetzt, dass die Landeshauptstadt sich mit den Geräten eine neue ergiebige Einnahmequelle erschlossen hat. Bemerkenswert ist die Vielzahl der festgestellten Verstöße. Mindestens jedes dritte der in unserer Kanzlei eingehenden Bußgeldverfahren betrifft einen der neuen Rotlichtblitzer. Dabei zeichnen sich an zwei Standorten typische Situationen ab:

Am Georgplatz tappen die Meisten in eine Falle. Dies hat mit der Besonderheit der Kreuzung zu tun. Wer an der überwachten Ampel in der ersten Reihe steht, richtet – vor allem als Ortsunkundiger – seinen Blick unbewusst auf die wenige Meter hinter „seiner“ Ampel stehende nächste Ampel. Diese schaltet aber einige Sekunden früher auf Grün und sorgt dadurch häufig für einen zu frühen Start an der vorherigen Ampel. Typisch für diesen Standort sind deshalb überaus lange Rotphasen von 30 Sekunden oder mehr. Wie am Amtsgericht mit solchen Betroffenen umgegangen wird, muss sich erst noch herausstellen. Häufig sind diese Beteiligten wegen der Besonderheit der Situation im Übrigen auch fest davon überzeugt, bei Grün gefahren und einem technischen Fehler zum Opfer gefallen zu sein.

In der Bautzner Straße/Ecke Löwenstraße wird ein Fußgängerüberweg überwacht. Besonderheit hier ist eine unmittelbar davor einbiegende Querstraße und ein davor befindliches Schild „Bei Rot hier halten“. Schon einige Male kam deshalb das Argument, es sei bei der Haltelinie Gelb gewesen und man habe nicht mehr abbremsen können. Gemeint war dann aber die Aufstelllinie vor der Querstraße und nicht die Haltelinie unmittelbar vor dem Überweg. Wer an der ersten Linie nicht mehr halten kann, den trifft aber die Haltepflicht an der zweiten Linie, auch wenn er dann dem Querverkehr im Weg steht. Offenbar verkennen viele Verkehrsteilnehmer diese Situation.

Ab welcher Rotzeit Fahrverbote verhängt werden, wird auch über Sachverständige im Bußgeldverfahren zu klären sein. Derzeit ist daher zu raten, diese Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig werden zu lassen.

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