Ungarische Autobahn Inkasso GmbH: Vorsicht bei Reisen mit dem Auto nach oder durch Ungarn

Verkehrsrecht

Da sich die coronabedingten Aus- und Einreisebeschränkungen nach und nach lockern, wird die Urlaubszeit wieder zunehmend im Ausland verbracht. Gerade Autoreisende müssen sich im Vorfeld über die Straßenverkehrsvorschriften im Zielland und den zu durchquerenden Ländern befassen. Die Ungarische Autobahn Inkasso GmbH treibt Forderungen der Autobahngesellschaft in Deutschland ein.
 

e-Vignetten für „M“-Straßen

Nutzt man in Ungarn eine mit „M“ gekennzeichnete Schnellstraße oder Autobahn benötigt man eine elektronische Vignette. Verfügt man über keine, erhält man als besonderes Andenken Post von der Ungarische Autobahn Inkasso GmbH. Diese treibt in Deutschland die Forderungen der ungarischen Autobahngesellschaft ein und wurde eigens dafür ermächtigt. Das Vorgehen ist rechtmäßig. Die Forderungen könnten gerichtlich durchgesetzt werden.

Da die Nutzung von Schnellstraßen und Autobahnen in Ungarn grundsätzlich gebührenpflichtig ist, muss vor der Benutzung eine Gebühr entrichtet und das Kfz-Kennzeichen registriert werden. Die Kontrolle erfolgt dann elektronisch über einen Kennzeichenabgleich.

Bewahren Sie den Kontrollabschnitt auf!

Die Vignette kann an Grenzübergängen, grenznahen Tankstellen, beim ungarischen Automobilclub MAK bar in Landeswährung oder online erworben werden. Bei Erwerb händigt die Verkaufsstelle einen sog. Kontrollabschnitt aus. Dieser ist auch nach der Rückkehr aus dem Urlaub unbedingt aufzubewahren. Denn, dass man grundsätzlich eine e-Vignette benötigt, scheint vielen klar zu sein, Probleme gibt es jedoch häufig, weil eine falsche erworben wurde.

Es ist nämlich nicht nur wichtig überhaupt eine e-Vignette zu erwerben, sondern man muss die richtige Gebührenkategorie für sein Fahrzeug oder Fahrzeuggespann auswählen. Hier machen die Käufer häufig Fehler, weshalb im Nachgang eine Zusatzgebühr erhoben werden kann. Hat man tatsächlich die richtige Gebührenkategorie für sein Fahrzeug gehabt, kann man dies nur gegenüber der Ungarische Autobahn Inkasso GmbH mittels des Kontrollabschnitts nachweisen.

Welche Fahrzeugklassen gibt es?

Die Fahrzeugklassen sind wie folgt eingeteilt:

  • D1 (Motorräder, Pkw bis 3,5 t zGG und bis 7 Sitze, auch mit Anhänger),
  • D2 (alle Kfz, die in keine andere Kategorie passen),
  • B2 (Busse),
  • U (Anhänger von Fahrzeugklassen der Klasse D 2 und B2).

Wichtig ist, dass sich die Einstufung in die Fahrzeugklassen immer nach der Zulassungsbescheinigung Teil 1 richtet. Die Fahrzeugklasse kann im Abschnitt J der Zulassungsbescheinigung Teil 1 entnommen werden.

Werden von Ihnen für den gleichen Zeitraum mehr als zwei Zusatzgebühren verlangt und haben Sie tatsächlich eine falsche e-Vignette erworben, kann eine Deckelung auf zwei Zusatzgebühren beantragt werden. Der Antrag muss bei der Ungarische Autobahn Inkasso GmbH innerhalb von 75 Tagen nach Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung gestellt werden.

Sie können uns jederzeit per Telefon, Videochat und E-Mail zu allen Fragen des Verkehrsrechts kontaktieren.

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