Unfall im Ausland – Was ist zu tun?

Die Sommerferien stehen unmittelbar bevor und auch in diesem Jahr machen sich viele mit dem eigenen Fahrzeug hoffentlich unfallfrei auf den Weg. Gleichwohl bleibt es nicht aus, dass man – ob selbstverschuldet oder nicht – auf einer Autobahn in Frankreich, in den engen Gassen eines italienischen Dorfes oder entlang einer Küstenstraße in Kroatien in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Schnell steht man daher vor der Frage, wie man sich in einer solchen Situation richtig verhält.

Zunächst steht bei einem Autounfall im Ausland natürlich die Hilfe von verletzten Personen und der eigene Schutz an allererster Stelle. Von daher gilt:

(1)    Unfallstelle sichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck)
(2)    verletzten Personen helfen und Rettungsdienst alarmieren (europaweite Nummer: 112)
(3)    bei Verletzten und hohen Sachschäden die Polizei informieren
(4)    Zeugen nach Namen, Anschrift und Telefonnummer fragen
(5)    Unfallort fotografieren
(6)    Europäischen Unfallbericht ausfüllen
(7)    die eigene Versicherung informieren

Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte ist in der EU und einigen weiteren europäischen Ländern nicht mehr vorgeschrieben. Dennoch ist es sinnvoll, diese mitzuführen, da auf der Karte alle für eine Schadensregulierung relevanten Informationen zum Fahrzeughalter und der Versicherung des Fahrzeugs eingetragen sind. Sie haben damit die notwendigen Informationen schnell zur Hand. Die sogenannte Grüne Karte erhalten Sie bei Ihrem Versicherer.

Dringend zu empfehlen ist das Mitführen des Europäischen Unfallberichtes. Dieses Formular ist international einheitlich gestaltet und zweisprachig. Mithilfe des Unfallberichtes kann der Unfallhergang auf einfache Weise erfasst werden und es ist gleichzeitig sichergestellt, dass keine für die Schadensregulierung wichtigen Informationen vergessen werden. Zusätzlich zu dem Bericht ist es aber immer zu empfehlen, auch Bilder von der Unfallstelle und den einzelnen beteiligten Fahrzeugen anzufertigen (auch die Kennzeichen fotografieren!). Das Formular bekommt man bei vielen Versicherern. Man kann den Europäischen Unfallbericht aber auch als PDF selbst ausdrucken (www.adac.de).

Zurück in Deutschland nach einem hoffentlich trotz aller Widrigkeiten erholsamen Urlaub, kann dann die Schadensregulierung eingeleitet werden. Zögern Sie hier nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Den entsprechend spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist es zum einen möglich, den für den ausländischen Versicherer zuständigen Schadensregulierer im Inland zu ermitteln, um die Schadensregulierung einzuleiten. Vor allem kann ein Anwalt Sie über die Besonderheiten hinsichtlich der Regulierung eines Auslandsschadens beraten.

Viele wissen nämlich nicht, dass sich die Schadensregulierung grundsätzlich nach dem Recht des Landes richtet, in dem sich der Unfall ereignet hat. Die Unterschiede können dabei erheblich sein: So werden Mietwagenkosten oft nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Auch gibt es Unterschiede bei der Regulierung einer Nutzungsausfallentschädigung, einer Wertminderung und Sachverständigenkosten.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen und unfallfreien Urlaub. Sollte doch etwas passiert sein, stehen wir Ihnen zu allen Fragen und dem richtigen Vorgehen nach einem Auslandsunfall natürlich zur Seite.

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