Nicht selten hält der Geschädigte, z. B. eines Verkehrsunfalls, eine Abfindungs- bzw. Abgeltungsvereinbarung der Gegenseite in den Händen, mit der das verlockende Angebot unterbreitet wird, die Angelegenheit bei Zahlung eines pauschalen Betrages ad acta zu legen. Geboten wird dabei ein häufig nicht unbeträchtlicher Betrag, der es dem Geschädigten erleichtern soll, das Schadensereignis und die ...