Parkplätze weisen die Besonderheit auf, dass dort völlig unterschiedliche Verkehrsströme aufeinander treffen. Die einen suchen mit ihrem Pkw einen freien Stellplatz, während gleichzeitig andere dabei sind, das Gelände zu verlassen.
Hinzukommen Fußgänger auf dem Weg von bzw. zu ihrem Fahrzeug, die die Fahrbahnen queren.
Diese Besonderheiten führen dazu, dass die Rechtsprechung grundsätzlich von ...