Schlichten statt Richten …

Verkehrsrecht

... im Sinne des Verbraucherschutzes wird in mehr als 130 KFZ-Schiedsstellen deutschlandweit hervorragende Arbeit geleistet. Rechtsanwalt Klaus Kucklick begleitet seit 10 Jahren neben seiner beruflichen Tätigkeit ein Ehrenamt als Vorsitzender einer Schiedsstelle der KFZ-Innung in Dresden. Seine Arbeit in der Schlichtungsstelle möchten wir Ihnen hier vorstellen:

Herr Kucklick, wer kann sich mit welchen Fragen an eine Schiedsstelle des KFZ-Gewerbes wenden?

„Die Schiedsstellen können sich mit Streitigkeiten zwischen Kunden und den der KFZ-Innung angeschlossenen KFZ-Betrieben befassen. Es kann beispielsweise um fehlgeschlagene Reparaturen, um Mängel an gekauften Fahrzeugen oder allgemein um Rechnungsbeanstandungen gehen. Wenn sich die Sache nicht schriftlich klärt, kommt es zu einem Termin vor der Schiedsstelle. Hierzu werden Antragsteller (in der Regel der Kunde) und Antragsgegner (in der Regel ein KFZ-Betrieb) geladen. Es findet eine Erörterung statt, die mit einem Vergleich oder einem Schiedsspruch enden kann. Für den KFZ-Betrieb ist ein Schiedsspruch bindend. Dem Antragsteller steht bei einer ablehnenden Entscheidung hingegen immer noch der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen.“


Wie setzt sich eine Schiedsstelle zusammen?

„Sie besteht aus einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss. Er leitet die Verhandlung. Diese Aufgabe habe ich in einer der hiesigen Schiedsstellen. Es gibt mehrere Beisitzer, darunter Vertreter vom ADAC, der KFZ-Innung oder KFZ-Sachverständige.“


Welche Vorteile hat ein Schiedsverfahren für den Kunden?

„Die Schiedsstelle befasst sich gebührenfrei mit den Fragestellungen. Anders als bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit fallen also keine Kosten für die Aufnahme des Verfahrens an. Gewöhnlich kommt es auch relativ schnell binnen weniger Monate zu einer Verhandlung. Beim Amtsgericht können mitunter mehr als 6 Monate bis zur ersten mündlichen Verhandlung verstreichen, ohne dass damit auch schon das Verfahrensende erreicht sein muss. Beweisaufnahmen schließen sich bei Gericht häufig erst mit weiteren Terminen an. In der Schiedsstelle werden die Fragen meist im ersten Termin umfassend geklärt. Weil Sachverständige zugegen sind, können technische Fragen gleich vor Ort behandelt werden. Oft ist das auch der Grund, warum die Parteien des Verfahrens den Fall mit einer Einigung beenden können.“


Kontakt zur Innung des KFZ-Handwerks Region Dresden erhalten Sie unter:
Tiergartenstr. 94, 01219 Dresden, Telefon: 0351/2 53 93 11, Fax: 0351/2 53 93 09,
E-Mail: innung@kfz-dresden.de, www.kfz-dresden.de (neu ab März 2011)

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