Problematische Lasermessung IV

Verkehrsrecht

Unsere Mandantin wurde mitten in der Nacht auf der Washingtonstraße in Dresden nach einer Lasermessung von der Polizei gestoppt. Es drohte Fahrverbot, allerdings erschien die Richtigkeit der Messung zweifelhaft. Gleichwohl konnten wir eine Verurteilung durch das Dresdner Amtsgericht nicht verhindern, weil ein Sachverständiger der Dekra hinsichtlich der technischen Gegebenheiten der Messung keine Bedenken geäußert hatte. Auf unsere Rechtsbeschwerde ist das Urteil dann aber vom Oberlandesgericht Dresden aufgehoben worden. Das Amtsgericht musste erneut entscheiden. Derselbe Sachverständige hatte sich zum zweiten Mal mit der Messung auseinanderzusetzen.

Seine von uns veranlassten, nun gründlicher durchgeführten Recherchen ergaben eine Überraschung: Ein vom Meßbeamten vor Beginn der Messungen mit der Laserpistole durchzuführender und als in Ordnung abgehakter Test hätte nach den Feststellungen des Sachverständigen vor Ort nicht durchgeführt werden können. Die baulichen Gegebenheiten stehen dort einem erfolgreichen Test entgegen. Die Polizei hatte keine Erklärung dafür, warum ihnen gleichwohl dieser Test geglückt sein sollte. Die Schlussfolgerung, daß das Messprotokoll falsch ausgefüllt war, lag nahe. Das Verfahren (Az.: 213 OWI ... 618/03) wurde eingestellt.

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