Der Betroffene soll am 05.08.2004 im Landkreis Riesa außerorts 35 km/h zu schnell gefahren sein (75,00 EUR, 3 Punkte). Er wandte sich an uns, weil er Zweifel an der Richtigkeit der Lasermessung hatte. Er habe vor der Messung einen LKW überholt und danach im Bereich der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h herabgebremst.
Auch hier konnten im Rahmen der Akteneinsicht Abweichungen zum gewöhnlichen Ablauf einer Lasermessung festgestellt werden. Es gab Merkwürdigkeiten bei Angaben zu den vorgeschriebenen Tests. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Riesa stellte sich bei Befragung des Messbeamten heraus, daß dieser den sog. Visiertest nicht ordnungsgemäß durchgeführt, von der Notwendigkeit einer Überprüfung der Messung auf Plausibilität der erzielten Ergebnisse keine Kenntnis hatte und die Messung entgegen einer Verwaltungsrichtlinie des Freistaates Sachsen im Nahbereich von 150 Meter hinter einer Geschwindigkeitsbeschränkung durchgeführt hatte. Der vom Gericht hinzugezogene Sachverständige bestätigte, dass die Messung bei diesen Gegebenheiten nicht hätte durchgeführt werden dürfen (Az: 7 Owi 164 Js 71979/04). Das Verfahren ist eingestellt worden.