Wie man es richtig macht, wissen of nur Spezialisten. Selbst geschulte Polizisten oder sachverständige Havariekommissare können mit ihrer Einschätzung völlig daneben liegen, wie eine aktuelle Entscheidung am AG Dresden zeigt. Was war passiert?
Ein LKW mit Anhänger und einer vollen Ladung Getränkekisten war auf der A4 ins Schleudern geraten. Der Fahrer konnte den Zug nach kurzer Zeit zwar stabilisieren; gleichwohl waren aus dem Anhänger Kisten durch die Seitenwände des Anhängers auf die Fahrbahn gefallen. Die Polizei stellte dann fest, dass die auf Paletten geladenen Kisten über keine seitlichen Sicherungen verfügten. Auch ein hinzugezogener Havariekommissar (ein spezieller Sachverständiger für Transportschäden) bemängelte die in seinen Augen nicht vorhandene Ladungssicherung. Der Fahrer erhielt deshalb später einen Bußgeldbescheid über 75,00 EUR, der bei Rechtskraft 3 Punkte in Flensburg nach sich gezogen hätte. Am Ende gab es aber beim Amtsgericht Dresden einen Freispruch. Der dort auf Betreiben des Verteidigers hinzugezogene Sachverständige der Dekra hatte sich für die Verhandlung u. a. beim Fahrzeughersteller des speziell für den Transport von Getränkekisten konzipierten Anhängers kundig gemacht und dem Gericht erläutert, dass eine Sicherung der Kisten auf dem Anhänger gegen seitliches Herausfallen nicht vorgesehen ist und aufgrund der Konstruktion auch nicht möglich wäre. Ausreichend seien die zweigeteilten seitlichen Ladebordwände, eine zusätzliche – aber ohnehin nicht anbringbare – Sicherung mit Gurten nicht notwendig. Das bedeutete dann natürlich einen Freispruch für den betroffenen Fahrer und auch weiterhin Rechtssicherheit für den Fahrzeughalter beim Einsatz dieser Fahrzeuge. (AG Dresden, Urteil vom 04.06.2009, Az.: 213 OWI 706 Js 33608/08).
Das solche Fehleinschätzungen von Polizisten nicht selten sind, zeigte daneben ein zeitlich parallel laufendes Verfahren an einem Amtsgericht im deutschen Westen. Der Schwertransport eines Windanlagenrotorkopfes war von der Polizei gestoppt worden wegen unzureichender Sicherung mit Gurten. Der Fahrer durfte aber nach Anbringen eines weiteren Gurtes den Transport fortsetzen. Im folgenden Bußgeldverfahren stellte ein Sachverständiger vor Gericht fest, dass die Gurte erstens völlig anders hätten verankert werden müssen und dass zweitens mindestens fünf weitere Gurte nötig gewesen wären, um den schweren Betonkopf ausreichend auf der Ladefläche zu fixieren. Selbst im Herstellerwerk, wo die Ladung vom einem speziellen Lademeister abgenommen worden war, waren aber diese Anforderungen nicht bekannt.