Verkehrsrecht
Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasergerät Leivtec XV3 ausgesetzt – Messfehler erkannt
Obwohl diese neuen Erkenntnisse sich schon sehr früh herumgesprochen hatten und schließlich auch von den „Haussachverständigen“ der Gerichte nicht mehr ignoriert werden konnten, wird wohl der eine oder andere Betroffene bei dem für ihn zuständigen Bußgeldgericht mit darauf beruhenden Einwänden gescheitert sein. Schließlich handelt es sich bei dem Leivtec XV3 um ein von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zugelassenes Geschwindigkeitsmesssystem und deshalb steht Hinweisen zu Fehlmessungen immer der mögliche Einwand des Bußgeldrichters gegenüber, es handele sich um ein „standardisiertes System“. Damit müsse er nicht jedem Zweifel an der Richtigkeit der Messung nachgehen und könne darauf gerichtete Beweisanträge zurückweisen.
Die Lage war nun aber doch zu eindeutig. Weder Hersteller noch PTB konnten an der bisherigen Linie festhalten und den Anwendern wurde jetzt bis auf Weiteres empfohlen, das Gerät nicht mehr einzusetzen.
Das wird natürlich auch Auswirkungen auf noch laufende Verfahren haben. Sicher sind in vielen Fällen Bußgeldverfahren einzustellen. Betroffene mit bereits abgeschlossenen Verfahren dürften davon kaum profitieren.
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