Verkehrsrecht
Fahrzeuge, die eine Lademöglichkeit für Elektroautos blockieren, dürfen abgeschleppt werden!
Hinweis: Im konkreten Fall stand dort ein Verbrenner. Man wird den Grundsatz der Entscheidung aber auch anwenden können, wenn der Platz von einem Elektroauto blockiert wird, das nicht lädt. Dafür dürfte es auch nicht darauf ankommen, ob eine Kabelverbindung aufgebaut war oder nicht. Ist der Ladevorgang abgeschlossen, entfällt das für die Ladestation eingeräumte Parksonderrecht. Vermutlich stehen aber bei eingestecktem Kabel rein praktische Gründe einem Abschleppen entgegen, denn meist dürfte auch eine Ladekabelverriegelung wirken, die die Maßnahme verhindern würde.
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