Das Oberlandesgericht Hamm hat die Entscheidung eines Amtsgerichts bestätigt, die nach mehrfachen Handyverstößen zur Verurteilung einer erhöhten Geldbuße und zur Festsetzung eines einmonatigen Fahrverbotes führte (OLG Hamm, Az.: 1 RBs 138/15).
In Flensburg waren für den Betroffenen vor dem letzten Urteil fünf Zuwiderhandlungen eingetragen, dabei zwei Handyverstöße im Abstand von zwei Jahren, wobei der letzte allerdings nur sechs Monate vor dem neuen zur Verurteilung führenden Verstoß begangen wurde. Das Oberlandesgericht bestätigt die Annahme des Amtsgerichts, dass aus den zeitlich eng beieinander liegenden Ordnungswidrigkeiten innerhalb von drei Jahren auf eine gewisse Unrechtskontinuität zu schließen sei und deshalb wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers ein Fahrverbot festgesetzt werden dürfe: "Die genannten Umstände lassen nur die Bewertung zu, dass es dem Betroffenen an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt". Die zwei in Flensburg eingetragenen Geschwindigkeitsüberschreitungen um jeweils 22 km/h bezeichnet der Senat des Oberlandesgerichtes als "nicht unerheblich"!