Erfolgsaussichten in Bußgeldverfahren

Verkehrsrecht

Die Erfolgsaussichten, sich gegen Bußgeldbescheide zu wehren, sind unserer internen Bilanz zufolge enorm. Der Verkehrsrechtsexperte unserer Kanzlei, RA Kucklick, hat sich die Mühe gemacht, die letzten 50 von ihm betreuten Bußgeldverfahren vor Amtsgerichten in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin und Bayern zu analysieren – und Erstaunliches herausgefunden!

Etwa die Hälfte der Verfahren (23) ist eingestellt worden. In 9 Verfahren konnte die Abänderung des Bußgeldbescheides zugunsten des Mandanten, also z. B. die Herabsetzung der Geldbuße unter die Eintragungsgrenze in Flensburg oder der Wegfall des angedrohten Fahrverbots, erreicht werden. Gegen 6 amtsgerichtliche Entscheidungen sind Rechtsmittel eingelegt, über die noch nicht entschieden ist. Alle (!) Geschwindigkeitsmessungen mit Laserpistole (9) sind wegen Bedienungsfehlern der Meßbeamten eingestellt worden. Von 14 Radarmessungen waren 5 nicht ordnungsgemäß. Bußgeldbescheide nach verschuldeten Unfällen (6) sind von Amtsrichtern in zwei Fällen endgültig aufgehoben und in drei Fällen auf 35,00 EUR herabgesetzt worden - mit dem weiteren Ergebnis, dass Punkteeintragungen in Flensburg ausgeblieben sind.

Fazit:   Das Gesamtergebnis unterstreicht die uneingeschränkte Empfehlung, jedes Bußgeldverfahren anwaltlich überprüfen zu lassen.

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