Cannabis und Straßenverkehr – Neue Grenzwerte für Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsrecht

Am 01.04.2024 trat das Cannabisgesetz in Kraft, welches die teilweise Legalisierung des privaten Eigenanbaus zum Eigenkonsum mit sich brachte. An dieser Stelle berichteten wir bereits darüber, dass sich gerade im Bezug zur Teilnahme am Straßenverkehr viele Fragezeichen auftaten. Nun scheint durch eine längst überfällige Gesetzesänderung (BTD 20/11370) in Kürze Rechtssicherheit einzutreten.

Was galt bisher?

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierungsfraktionen beinhaltet im Kern eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Zwar wurde durch das Cannabisgesetz der Cannabiskonsum für Erwachsene legalisiert, jedoch keine ausreichenden Bestimmungen für Kraftfahrzeugführer eingeführt. Noch bis heute begeht ein Kraftfahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeit, wenn er unter dem Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug führt. Das „Unter-Einfluss-Stehen“ wurde angenommen, wenn im Blutserum des Fahrzeugführers 1 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol (kurz THC) festgestellt werden.

Welche Änderungen sind vorgesehen?

Offensichtlich erkannte die Bundesregierung die Problematik und beauftragte eine Expertenkommission damit, einen Grenzwert zu ermitteln. Es ist beabsichtigt, nunmehr nur noch denjenigen Kraftfahrzeugführern eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorzuwerfen, in deren Blutserum 3,5 ng/ml oder mehr THC festgestellt wurden.

Ferner handelt auch derjenige Fahrer ordnungswidrig, wer zusätzlich zum Cannabiskonsum ein alkoholisches Getränk zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks steht.

Werden 3,5 ng/ml oder mehr THC festgestellt soll eine Geldbuße von bis zu 3.000,00 Euro drohen. Ist Mischkonsum mit Alkohol nachgewiesen, soll eine Geldbuße von bis zu 5.000,00 Euro möglich sein. Der Bußgeldkatlog soll um spezielle Regelgeldbußen und Regelfahrverbote für Cannabiskonsum und Mischkonsum ergänzt werden, wobei sich hier an den Rechtsfolgen für Alkoholfahrten orientiert werden soll.

Ferner soll neben dem bereits geltenden Alkoholverbot für Fahranfänger auch ein Cannabisverbot für Fahranfänger gesetzlich verankert werden. Wer während der Probezeit unter Einfluss von Cannabis als Fahrzeugführer erwischt wird, handelt ordnungswidrig und hat mit einer empfindlichen Sanktion zu rechnen.

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