Transportrecht und Speditionsrecht
Grundlage der heutigen Wirtschaft ist das Erfordernis, Güter in großer Anzahl innerhalb kurzer Zeiträume über weite Strecken zu befördern. Insbesondere der Straßengütertransport hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen.
Dieser nach außen sichtbaren Entwicklung muss jedoch auch eine entsprechende Erkenntnis hinter den Kulissen der an den Transporten Beteiligten gegenüberstehen. Nicht selten bleiben die juristischen Grundlagen trotzdem „auf der Strecke“. So sind Schäden und Verluste während eines Transportes häufigster Anlass zu transportrechtlichen Auseinandersetzungen.
Die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft hat außerdem zur Folge, dass viele Transportwege Grenzen überschreiten. Es kommt daher vor allem darauf an, international gültige Rechtsnormen zu beachten. Aus diesen Normen ergeben sich im Schadensfall häufig die einzigen zielführenden Ansprüche.
Das nationale Transport- und Speditionsrecht ist insbesondere im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, dort unter den §§ 343 ff. Der heute so übliche Begriff des „Spediteurs“ ist dabei durch §§ 453, 454 HGB rechtlich ganz anders geregelt. Danach hat der Spediteur „die Versendung des Gutes zu besorgen“, was konkret „die Organisation der Beförderung“ umfasst. Das Gesetz versteht den Spediteur also keineswegs als denjenigen, der mittels LKW selbst auf Achse ist. Dies ist vielmehr der Frachtführer, § 407 HGB.
Was aber ist dann unter Logistik zu verstehen? Logistik umfasst die um verschiedenste Zusatzleistungen ergänzten Transport- und Lagerdienste, die fremdnützig erbracht werden*. Neben das HGB treten nationale Vorschriften und vor allem auch internationale Übereinkommen, die weite Bereiche der verschiedenen Verkehrsträger beeinflussen. Sie reichen vom Gefahrgut- und Güterkraftverkehrsrecht, über das Maut- und Zollrecht, bis hin zum COTIF/SMGS für den Eisenbahntransport und Warschauer/Montrealer Übereinkommen für die Luftfrachtbeförderung.
Rechtsbereiche im Transportrecht und Speditionsrecht sind u. a.
- Schadenersatz bei Transportschäden
- Multimodaltransporte
- Die Abwehr von Bußgeldern
- Das Durchsetzen von Frachtlohn, Speditionsentgelten und Lagergeld
- Zoll- und Mautrecht
- Genehmigungen im Rahmen des GüKG (Güterkraftverkehrsgesetzes) und anderer Genehmigungsvorschriften
- Lager- und Logistikrecht, sowie die Gestaltung von Logistikverträgen
- Das Transportversicherungsrecht
- Containertransporte
- Der grenzüberschreitende Straßengüterverkehr (CMR)
- Schienentransport und Luftfrachtbeförderung
- Seehandelsrecht
- Prozessführung im internationalen Zivilverfahrensrecht
Die Lage unserer Sozietät in unmittelbarer Nähe zum Dreiländereck zwischen Deutschland, Polen und Tschechien bietet Ihnen den Standortvorteil, den Sie für Ihr Unternehmen selbst so schätzen. Dabei zielen wir auf alle uns umgebenden Transportwege ab: die Straße als wichtige Ost-West-Verbindung, das Wasser als wichtige Nord-Süd-Verbindung, die Schiene in die angrenzenden Nachbarländer und die Luft mit den beiden sächsischen Luftdrehkreuzen.
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* Vgl. Hartenstein/Reuschle, Hdb. d. FA, Transport- und Speditionsrecht, 2. Aufl. 2012, Kap. 9, S. 352.
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