Leider kann es manchmal ziemlich schnell gehen, dass man sich selbst als Beschuldigter in einem Strafverfahren wiederfindet. Die polizeilichen Ermittlungen werden schon dann eingeleitet, wenn die Ermittlungsbehörden, also im Regelfall die Polizeibeamten, Kenntnis von einem möglicherweise strafbaren Sachverhalt oder einer Ordnungswidrigkeit erhalten. Ob dieser Vorwurf völlig aus der Luft gegriffen ...