Rechte und Schutz für Betroffene sexueller Gewalt und Belästigung – Die Nebenklage: Ihre Möglichkeiten im Strafverfahren

Strafrecht

Manchmal genügt eine einzige Handlung, um Grenzen zu überschreiten – ein Griff, ein erzwungener Kuss, ein Moment der Machtdemonstration. Der Fall des ehemaligen spanischen Fußballverbandschefs Luis Rubiales, der nach dem WM-Finale 2023 vor aller Augen Spielerin Jennifer Hermoso gegen ihren Willen küsste und dafür zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt wurde, zeigt, dass solche Übergriffe strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Ebenso verdeutlicht der Fall von Gisèle Pelicot, die über Jahre hinweg Opfer sexueller Gewalt wurde, wie wichtig es ist, für sich einzustehen – „Die Scham muss die Seiten wechseln“.

Doch was können Betroffene in Deutschland tun?

Das deutsche Strafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung und unterscheidet zwischen verschiedenen Formen sexueller Straftaten. Der zentrale § 177 StGB umfasst sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Entscheidend ist, dass eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen wird.

Besonders schwerwiegende Fälle liegen vor, wenn Täter:innen Gewalt anwenden, eine Drohung aussprechen oder das Opfer sich in einer schutzlosen Lage befindet. Die strafrechtlichen Konsequenzen variieren je nach Schwere der Tat.

Neben § 177 StGB schützt auch § 184i StGB vor sexueller Belästigung. Hierunter fallen unerwünschte Berührungen mit sexuellem Bezug. Auch scheinbar „kleine“ Übergriffe können eine erhebliche psychische Belastung darstellen und sind nicht zu unterschätzen.

Rechte und Unterstützung für Betroffene

Wer Opfer sexueller Gewalt oder Belästigung wird, hat verschiedene rechtliche Möglichkeiten und Unterstützungsangebote:

  • Rechtsbeistand: Betroffene können sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung holen. In vielen Fällen kann ein Rechtsbeistand beigeordnet werden.
  • Nebenklage: Im Strafverfahren können sich Betroffene als Nebenkläger:in anschließen. Dies bietet besondere Rechte, darunter:
    – Akteneinsicht über den eigenen Rechtsbeistand,
    – Anwesenheitsrecht in der Verhandlung,
    – Fragerecht gegenüber Zeug:innen und den Angeklagten,
    – Möglichkeit zur Stellung eigener Beweisanträge.

Die Nebenklage ermöglicht es Betroffenen, im Verfahren nicht nur als Zeug:innen, sondern als aktive Prozessbeteiligte aufzutreten.

Fazit

Sexuelle Gewalt ist kein Kavaliersdelikt. Das Strafrecht bietet Betroffenen Schutz und Handlungsmöglichkeiten. Wer Opfer einer solchen Tat wird, sollte sich frühzeitig über seine Rechte informieren, rechtliche Schritte erwägen und sich Unterstützung holen.

Signal for Help-Handzeichen

Ursprünglich für Frauen, die häusliche Gewalt erleben und Hilfe brauchen.

So machen Sie das Hilfezeichen: 

  • Handfläche öffnen,
  • den Daumen auf die Handfläche legen,
  • die restlichen Finger auf den Daumen legen – so, dass eine Faust entsteht.

Sollten Sie dieses Zeichen bemerken, beobachten Sie die Situation genau und wählen Sie umgehend die 110!

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