Die im Frühjahr 1999 abgegebene Erklärung der PKK, die gesamte Türkei einschließlich der Touristengebiete sei Kriegsgebiet, berechtigt nicht zur Kündigung eines Reisevertrags wegen höherer Gewalt. Es liegt lediglich eine allgemeine politische Krise im Urlaubsgebiet vor, die zum allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden gehört (AG Düsseldorf, Urteil v. 19.11.1999 – 32 C 12.616/99).
Reiserecht
Politische Krise ist nicht höhere Gewalt
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