Wer eine All-Inklusive-Reise bucht, muss bereit sein, Kennzeichnungen wie ein Armband oder einen Ausweis zu tragen. Dies sind zwar Unannehmlichkeiten, aber keine Reisemängel. Ein Band behindert den Träger weder bei der Körperpflege noch bei irgendwelchen Urlaubsaktivitäten. Insoweit besteht kein Unterschied zu einer Mitgliedskarte. Insoweit herrscht auch Einigkeit in der juristischen Fachliteratur (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 276/99).
Reiserecht
Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen: