Abflugverspätung bei Billigreise

Reiserecht

Verspätet sich der Abflug für eine Gruppe von Pauschalreisenden in die Türkei um fünf Stunden und 50 Minuten, so stellt dies bei einem Reisepreis von 330,00 EUR keinen Mangel dar. Im Hinblick auf den äußerst günstigen Reisepreis ist die Verzögerung unerheblich. (AG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2002, Az.: 46 C 548/97).

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