Der Mieter hat gemäß § 554 Absatz 1 BGB Maßnahmen, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind zu dulden. Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums sind unter § 554 Absatz 2 BGB geregelt. Diese hat der Mieter ebenfalls zu dulden, sofern sie nicht für ihn, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine Härte ...
Der für Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte sich jüngst (18.02.2009; Az.: VIII ZR 210/08) mit der Frage des Umfanges von Schönheitsreparaturen zu befassen. Im Streit standen folgende Klauseln:
§ 4 Abs. 2
"Schönheitsreparaturen trägt der Mieter (Vergleiche § 13) einschließlich Streichen von Außenfenstern, Balkontür und Loggia".
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich jüngst erneut mit der Wirksamkeit einer so genannten Farbwahlklausel zu befassen (Urteil vom 20.10.2008, Az.: VIII ZR 283/07). Diese lautete:
"Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden."
In Mietverträgen über Gewerberäume sind umfangreiche Ausschlüsse und Begrenzungen der Gewährleistungsansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter nicht selten. Häufig ist auch folgende Klausel enthalten: "Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn durch Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z. B. Verkehrsumleitung, Straßensperrungen, Bauarbeiten in der Nachbarschaft usw.), ...
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 18.06.2008 (Az. VIII ZR 224/07) erkannt, dass folgende Klausel in Mietverträgen unwirksam ist und die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen insgesamt beseitigt
"Die Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen."
Keinen formellen Mangel stellen wechselnde Flächenangaben in Betriebskostenabrechungen dar. Dies hat der VIII. Senat des BGH in seiner Entscheidung vom 28.05.2008 (Az. VIII ZR 261/07) entschieden. Danach ist es dem Mieter verwehrt, sich auf eine formelle Unwirksamkeit der Abrechnung zu berufen. Dies hätte zur Folge, das Nachforderungen des Vermieters ausgeschlossen sind. Die vom BGH nunmehr ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich bereits im Jahre 2006 (VIII ZR 124/05) mit der Frage des Rauchens in einer Mietwohnung auseinanderzusetzen und dabei entschieden, dass das Rauchen in der Mietwohnung einschließlich der damit verbundenen Folgen (Nikotinablagerungen/Verfärbungen etc.) mangels abweichender Vereinbarung grundsätzlich durch den Vermieter hinzunehmen sei. Ausdrücklich offen ließ ...
Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung nur diejenigen Kosten abrechnen darf, die auf einem Verbrauch im Abrechnungszeitraum beruhen, oder ob er stattdessen auch die Kosten abrechnen darf, mit denen er selbst im Abrechnungszeitraum belastet wird; die also im Abrechnungszeitraum von seinem Konto „abfließen“.
Seit knapp zwei Jahren entscheiden in Dresden Amts- und Landgericht in steter Regelmäßigkeit, dass einem Erhöhungsverlangen, mit welchem der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete begehrt, eine Kopie des Dresdner Mietspiegels beigefügt sein muss, andernfalls sei es unwirksam; jedenfalls nicht ordnungsgemäß begründet.
Im Urteil des BGH vom 31.10.2007 (Az.: VIII ZR 261/06) hat dieser gleich zu mehreren Streitpunkten in und um Betriebskostenabrechnungen Stellung genommen. Die umfangreichen Ausführungen des Gerichtes lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Ist es – etwa wegen unterlassener Abrechnung – objektiv unmöglich im Nachhinein eine Abrechnung nach der Heizkostenabrechnung zu erstellen, kann der Vermieter ...