Das Amtsgericht in Hamburg-Barmbek hat den Vermieter einer Wohnung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von drei Wohnraummieten verurteilt, weil dieser die potentielle Mieterin gar nicht erst zu Wohnraumbesichtigungen einlud.
Ausgangspunkt: Wer sogenannte haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt, kann für diese Aufwendungen in bestimmtem Umfang seine Einkommenssteuerschuld mindern.
Mit dieser für Grundstückseigentümer und -nachbarn nicht ganz unbedeutenden Thematik hatte sich jüngst der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) zu beschäftigen. Die von ihm dabei erkannten Grundsätze sollten zumindest für einen Teil der Fälle Rechtssicherheit geben, auch wenn der entschiedene Fall in Bayern spielte.
Sie ist gar nicht so selten, die Schriftformklausel – sogar in ihrer doppelten oder strengen Form. Dann vereinbaren die Parteien, dass Änderungen des Vertrages nur dann gelten sollen, wenn sie schriftlich fixiert sind, was insbesondere auch für die Aufhebung der Schriftform gelten soll.
In einer jüngsten Entscheidung musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut mit der Frage befassen, wann und unter welchen Voraussetzungen die Ausschlusswirkung des § 556 Abs. 3 BGB greift, der dem Vermieter jeden Nachforderungsanspruch auf Betriebskosten nimmt, wenn dieser nicht innerhalb eines Jahres abrechnet.
Mieter, die ihre Betriebskostenabrechnung selbst prüfen, müssen sehr genau arbeiten. Nicht nur, dass sie Einwendungen – auch wenn es die Gleichen sein sollten wie in den Vorjahren – zu jeder Betriebskostenabrechnung vorbringen müssen. Nein; sie müssen auch geltend machen, dass gar keine Umlagevereinbarung für die entsprechende Position existiert (wenn es sich um Betriebskosten im Sinne der ...
Im letzten Jahr beschied der Bundesgerichtshof einem Hartz-IV-Empfänger, dass die auf den Grund des Zahlungsverzuges (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB) gestützte Klage unabhängig von einem Verschulden des Hartz-VI-Empfängers, etwa weil er alle Anträge rechtzeitig gestellt hat, nur die Behörde zu lange brauchte, wirksam ist (BGH, Az.: VIII ZR 175/14 vom 04.02.2015).
Nachfolgende Fragestellungen zur Verrechnung von Müllgebühren sind oft Inhalt von Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern.
Ist es dem Vermieter gestattet, in einem Mehrfamilienhaus die anfallenden Müllgebühren nicht nach der Anzahl der Bewohner pro Wohneinheit umzulegen, sondern je nach Quadratmeter der Wohnung?
In der Praxis bedeutet dies, dass ein einzelner Bewohner einer Wohnung ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst mit einer Entscheidung (Az.: VIII ZR 93/15) seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2007 (Az.: VIII ZR 1/06) aufgegeben. Dort hatte der BGH gefordert, der Vermieter müsse in einer Betriebskostenabrechnung zu deren formellen Wirksamkeit die gesamten Kosten für eine Position angeben, auch wenn diese in Teilen nicht umlagefähig waren. In dem damals entschiedenen Fall ...