Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Hinweise und Rechtsprechungen

Wer die eigene Wohnung als Ferienwohnung vermieten möchte, muss bestimmte Vorgaben beachten. Das gilt auch für Wohnungseigentümer, insbesondere in Eigentümergemeinschaften. Diesen Eigentümern hilft ein Blick in die Teilungserklärung.
 

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Der Anspruch des Grundstückseigentümers vom Nachbarn die Beseitigung des Überwuchses (Zurückschneiden von in das Grundstück hineinragenden Ästen) zu verlangen, verjährt regelmäßig nach drei Jahren. So jedenfalls lautet kurz zusammengefasst der Leitsatz einer 13-seitigen Entscheidung des V. Zivilsenates vom 22. Februar 2019 (Az.: V ZR 136/18).
 

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einer am 13.02.2019 verkündeten Entscheidung mit dem Berechnungsmodell des Dresdner Mietspiegels (2015) beschäftigt und dieses nicht beanstandet (Az.: VIII ZR 245/17).
 

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Diese seit der Einführung der Neuregelungen zum Verbraucherwiderruf in § 312 c BGB streitige Frage hat der VIII. Zivilsenat jüngst im Sinne einer pragmatischen Lösung entschieden (Entscheidung vom 17.10.2018, Az.: VIII ZR 94/17). Nein sie ist es nicht, obwohl der Wortlaut der Norm dies nahelegen würde.

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Es ist fast 11 Jahre her, da entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Oktober 2007, Az.: VIII ZR 261/06, dass bei Abweichungen der Betriebskosten, die nach Fläche abgerechnet werden, nicht die tatsächliche Größe, sondern die vereinbarte maßgeblich sei. Auch könnten Abweichungen bis zu 10 % unerheblich sein. Das ist bei Manchem auf Kritik gestoßen; im Großen und Ganzen hat es aber viele ...

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen in der Rechtsprechung und Literatur lange geführten Meinungsstreit nun entschieden (BGH Urt. v. 28.02.2018, Az.: VIII ZR 157/17). Worum ging es?

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Das Amtsgericht in Hamburg-Barmbek hat den Vermieter einer Wohnung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von drei Wohnraummieten verurteilt, weil dieser die potentielle Mieterin gar nicht erst zu Wohnraumbesichtigungen einlud.

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Ausgangspunkt: Wer sogenannte haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt, kann für diese Aufwendungen in bestimmtem Umfang seine Einkommenssteuerschuld mindern.

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Mit dieser für Grundstückseigentümer und -nachbarn nicht ganz unbedeutenden Thematik hatte sich jüngst der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) zu beschäftigen. Die von ihm dabei erkannten Grundsätze sollten zumindest für einen Teil der Fälle Rechtssicherheit geben, auch wenn der entschiedene Fall in Bayern spielte.

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