In der Rechtsprechung und Literatur wurde das Problem letztes Jahr ausgiebig erörtert. Verschiedene Gerichte haben dem Bemühen der diversen Gewerberaummieter, die infolge der Pandemie ihren Geschäftsbetrieb einstellen oder erheblich verringern mussten, eine Herabsetzung des Mietzinses zu erreichen, eine Abfuhr erteilt. Das bedeutete im Klartext, obwohl der Mieter infolge behördlicher Auflagen etwa ...
Zumindest kann sie Wirkungen entfalten, mit denen man gemeinhin nicht rechnet. Etwa bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs oder bei der Ausnahme von der Beschränkung der Kündigung nach Veräußerung.
In den letzten eineinhalb Jahrzehnten hat der Bundesgerichtshof (BGH) sich in einer schieren Flut von Entscheidungen mit der Frage der Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen befasst (der Unterzeichner hat vor mehreren Jahren seine eigene Zählung bei Nr. 48 aufgegeben).
Der Vermieter muss die ortsübliche Vergleichsmiete kennen, um den Mietzins zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhöhen, der Mieter benötigt Kenntnisse über die ortsübliche Vergleichsmiete, um das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters prüfen zu können.
Auch im Gewerberaummietrecht ist der gesenkte Umsatzsteuersatz zu beachten. Auf Grundlage des 2. Corona-Steuerhilfegesetzes werden vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 die Umsatzsteuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt.
Die allermeisten haben es sicher auf die eine oder andere Art mitbekommen: Im Zuge der Corona-Krise ist der Gesetzgeber tätig geworden und hat Regelungen erlassen, die auch für das Mietrecht relevant sind.
Bei Modernisierungsmaßnahmen und darauf gestützten Mieterhöhungen ist es für den Mieter und Vermieter ratsam, die gesetzlichen Voraussetzungen zu kennen, damit durch den Mieter eine unrechtmäßige Mieterhöhung abgewendet bzw. eine wirksame Mieterhöhung durch den Vermieter erklärt werden kann.
Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für künftige Ansprüche gegen den Mieter, die aus dem Mietverhältnis entstehen, beispielsweise für Nachforderungen von Betriebskosten.
So urteilte jüngst der für das Wohnraummietrecht zuständige 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 18.12.2019, Az.: VIII ZR 62/19). Was war geschehen?
Aus verschiedensten Gründen entstehen Konflikte, die teilweise außergerichtlich nicht zu lösen sind, sodass die Parteien in einem Zivilprozess vor Gericht streiten. Das Gericht ist in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht. Deswegen geht der mündlichen Verhandlung eine Güteverhandlung voraus.