1. Neuer Mietspiegel in Dresden
Für die Landeshauptstadt Dresden gilt seit 01.01.2019 ein neuer Mietspiegel. Dieser unterscheidet sich vom bisherigen Tabellenmietspiegel durch ein aufwendigeres Berechnungsverfahren. Dazu hat die Landeshauptstadt jedoch auf ihrer Internetseite den interessierten Kreisen ein Berechnungstool zur Verfügung gestellt, mit dem sich bei korrekter Einordnung in die jeweiligen Kriterien die Vergleichsmiete aktuell und grundstücksgenau berechnen lässt. Hier finden Sie das Berechnungstool der Landeshauptstadt: www.dresden.de.
2. Kriterium Einbauküche
Auch der BGH musste sich zuletzt mit der Frage beschäftigen, ob denn, wenn der Vermieter die Wohnung mit einer Einbauküche vermietet hat, dem Mieter jedoch gestattet, diese zu entfernen und eine eigene Einbauküche zu verwenden, die Wohnung immer noch als vom Vermieter mit einer solchen Küche ausgestattet gilt. Nein – so urteilte jedenfalls der BGH in seiner Entscheidung vom 24.10.2018, Az. VIII ZR 52/18. Denn die Investition des Mieters ist diesem und nicht dem Vermieter zuzuordnen.
3. Schimmel in der Mietwohnung
Ebenso immer ein Streitthema – aber Vorsicht! Die bloße Gefahr, dass es in der Mietsache zu Schimmelbefall kommen kann, wenn diese nach den im Errichtungszeitpunkt geltenden Bauvorschriften gebaut wurde, stellt keinen Mangel der Mietsache dar; so jedenfalls der BGH in seinen Urteilen vom 05.12.2018, Az.: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18.