Ob die Nebenkostenabrechnung überhaupt beglichen werden muss, richtet sich danach, ob sie rechtzeitig zugeht. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.
Bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung hilft es, sie mit der Nebenkostenabrechnung aus dem vergangenen Jahr zu vergleichen, um Unregelmäßigkeiten festzustellen. Besonders ist auf folgende Punkte zu achten:
- Stimmt der Abrechnungszeitraum?
- Waren die zu zahlenden Kostenpositionen vereinbart?
- Sind sie durch die Abrechnung nachvollziehbar?
- Gibt es unverhältnismäßig hohe Kostenpositionen?
Sobald ein Fehler in der Nebenkostenabrechnung gefunden wurde, sollte vom Mieter selbst oder mit anwaltlicher Hilfe Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt werden. Der Mieter hat dem Vermieter den Widerspruch spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.
Der Mieter hat einen Anspruch auf Einsicht aller Abrechnungsunterlagen. Dazu hat der Vermieter sämtliche Verträge, Leistungsbeschreibungen, Tätigkeitsnachweise und Rechnungen vorzulegen. Sobald der Vermieter sich weigert, vollumfängliche Einsicht zu gewähren, kann der Anspruch des Mieters gerichtlich durchgesetzt werden, sodass der Mieter, sofern sich der Fehler bestätigt, seine überzahlte Nachzahlung zurückverlangen kann.