Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Das Mietrecht wird häufig fälschlicherweise mit dem Wohn- und Gewerberaummietrecht gleichgesetzt. Dies verstellt den Blick darauf, dass natürlich auch Mietverträge über bewegliche Sachen abgeschlossen (PKW, Baumaschinen etc.) werden oder das es Verträge gibt, die erhebliche mietvertragliche Elemente aufweisen (wie etwa Leasingverträge).
Für alle diese Verträge finden die Vorschriften des BGB (mit mehr oder weniger großen Einschränkungen) Anwendung. Richtig ist aber, dass, wenn man vom Mietrecht spricht, schwerpunktmäßig Wohnraummietverträge und Gewerberaummietverträge gemeint sind. Häufig entsteht dort Streit um:
- Mietpreis und Mietpreisbremse
- Nebenkostenabrechnung und Betriebskosten
- Mieterhöhung und Mietpreisanpassung
- Schönheitsreparaturen, Modernisierung und Instandhaltungspflichten
- Mietkaution und Kautionssicherung
- Kündigung des Mietverhältnisses und Kündigungsfristen
- Mängel und Mietminderung
- Untervermietung und Weitergabe der Mietwohnung
- Wohnungsübergabe und -rückgabe
Auch durch die letzte Gesetzesänderung ist es leider für die Betroffenen nicht einfacher geworden, sich in den bestehenden Regelungen zurechtzufinden. Zumal die Regelungen durch eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen ergänzt werden, die im Überblick zu behalten selbst Fachleuten Probleme bereiten kann. Deshalb sollten Sie unbedingt den Rat eines spezialisierten Anwaltes zu Rate ziehen.
Mietrecht Dresden - Wie kann ein Anwalt helfen?
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