Der Umstand, dass der infolge eines Behandlungsfehlers Geschädigte die verletzungsbedingten Einschränkungen bewusst wahrnimmt und hierunter in besonderem Maße leidet, rechtfertigt für sich genommen ein Schmerzensgeld, wie es für Fälle der vollständigen Persönlichkeitszerstörung zugesprochen wird, nicht. Geht die teilweise erhaltene Fähigkeit, die eigene Person und die eigene Umwelt zu erleben, mit ...