Haftung aller beteiligten Ärzte bei ungeklärter Schadensverursachung

Medizinrecht

Einem Patienten wurde ein Blasenkatheter gelegt. Wegen fehlender Funktion dieses Katheters wurde er von einem anderen Urologen des Krankenhauses entfernt. Bei einem der beiden Eingriffe kam es zu einer Perforierung des Darms. Aufgrund der Darmperforation trat eine Bauchfellentzündung ein, an dessen Folgen der Patient verstarb.

Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 14.04.2005 (Az.: 5 U 1610/04) das Urteil des Landgerichts bestätigt, wonach den Erben ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zuerkannt worden ist. Es wurde grundsätzlich festgestellt, dass bei mehreren, aufeinander folgenden ärztlichen Behandlungen, eine Haftung aller Ärzte in Betracht kommen kann, wenn jede einzelne Behandlung den Schaden verursacht haben kann.

Es fehlte weiterhin an einer Risikoaufklärung des Patienten. Eine schriftliche Einverständniserklärung des Patienten bezog sich nicht auf die konkrete Operation.

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