Trennung der Eltern: Auszug eines Elternteils mit dem Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils erlaubt?

Trennen sich Eltern, möchte ein Elternteil häufig mit dem gemeinsamen Kind ausziehen. Üben die Eltern die gemeinsame Sorge aus, ist dies nur mit Zustimmung des anderen Elternteils zulässig. Die Eltern haben gemeinsam darüber zu bestimmen, wo ihr Kind in Zukunft leben wird.

Besteht hierüber Streit, muss das Familiengericht angerufen werden, das dann entscheidet, bei wem das Kind leben soll. Die Entscheidung orientiert sich am Wohle des Kindes. Es wird geklärt, welche Regelung für das Kind am besten ist. Dazu bestellt das Gericht einen sogenannten Verfahrensbeistand (Anwalt des Kindes). Dieser spricht mit den Eltern und dem Kind und gibt anschließend eine Empfehlung ab, an die sich die Gerichte in der Regel halten. In besonders schwierigen Fällen wird ein Sachverständigengutachten eingeholt.

In den letzten Jahren wird verstärkt das paritätische Wechselmodell favorisiert. Das Kind lebt dann in der Regel im wöchentlichen Wechsel bei jedem Elternteil. Das Wechselmodell ist eines von mehreren denkbaren Modellen. Wohnen die Eltern nicht besonders weit voneinander entfernt, gehen halbwegs vernünftig miteinander um und kommt das Kind mit dem Wechsel gut klar, kann das Kind sehr vom Wechselmodell profitieren.
Geht es den Eltern indes nur um „Gerechtigkeit“ und/oder darum, vermeintlich weniger Unterhalt zahlen zu müssen, ist dies keine gute Basis für ein Wechselmodell.

Den Eltern kann nur geraten werden, zu versuchen, sich zu verständigen und dem Kind damit ein belastendes Verfahren zu ersparen. Sie sollten gegebenenfalls in einem ersten Schritt das Jugendamt vermittelnd aufsuchen, bevor sie Anwälte oder das Familiengericht bemühen.

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