Seit der Reform des Versorgungsausgleichs vom 1. September 2009 werden Betriebsrentenansprüche der Eheleute, die in der Ehezeit begründet wurden, stets hälftig ausgeglichen. Hierbei kann der anspruchsberechtigte Ehepartner die erworbenen Ansprüche in eine Alterssicherung, zum Beispiel Riester-Rente, fließen lassen. Sobald keine Wahl getroffen wird, wohin die Beträge fließen sollen, wird künftig ...