Nicht ungewöhnlich ist es, wenn Ehepartner zu Beginn ihrer Ehe ein Gemeinschaftskonto führen, um insbesondere laufende Ausgaben zu bestreiten oder aber auch für das zukünftige gemeinschaftliche Haus Ansparungen vorzunehmen. Dass das nicht immer ohne Risiko ist, zeigt ein aktueller Fall des Bundesfinanzhofes (Az.: II R 33/10).
In dem vom Bundesfinanzhof zu entscheidenden Fall hatte ein Ehepaar bei ...