Nicht selten hat ein Erblasser zu Lebzeiten einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, aus dem oft erhebliche Geldbeträge mit dem Erbfall, also dem Tod des Erblassers, zur Auszahlung fällig werden. Wem diese Versicherungsleistungen nach einem Erbfall zustehen, hängt von einer Vielzahl von Faktoren, insbesondere der Gestaltung des Lebensversicherungsvertrages, dem diesbezüglichen Verhalten des ...