Im Erbfalle ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser ein Testament hinterlassen hat. Findet sich ein privat verwahrtes Testament nicht, sollte beim für den letzten Wohnsitz zuständigen Amtsgericht –Nachlassgericht – unter Vorlage der Sterbeurkunde erfragt werden, ob dort ein solches verwahrt ist.
Ist ein Testament privat aufbewahrt, muss es dem Amtsgericht übergeben werden. Jeder, der ein ...