Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes wirft ein Schlaglicht auf eine nicht seltene erbrechtliche Thematik (BGH, Urteil v. 28.09.2016, Az.: IV ZR 513/15). Dieser Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Eheleute setzten sich in einem gemeinschaftlichen, ehelichen Testament wechselseitig zu Erben und ihre beiden Kinder hälftig zu Schlusserben, also zu hälftigen Erben nach dem ...