Um einem gesetzlichen Erben, z. B. einem Kind, den Pflichtteil wirksam entziehen zu können, müssen Erblasser formal aber auch inhaltlich hohe Anforderungen erfüllen. Ist es beispielsweise zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten gekommen, kann dies nur dann zur wirksamen Entziehung des Pflichtteiles führen, wenn es sich um ein schweres Vergehen ...