Anlass für diesen Beitrag ist eine Entscheidung des OLG Hamm vom 20.09.2005 (AZ.: 15 W 188/05), die von Entscheidungen des BayOblG vom 16.03.1995 (AZ.: 1Z BR 82/94) und vom 28.04.1998 (AZ.: 1Z BR 26/98) abweicht und nun zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung dem BGH zur Entscheidung vorliegt.
Ein testamentarischer oder gesetzlicher Erbe steht regelmäßig nach Eintritt des Erbfalles vor der ...