Ein aktueller Beschluss des BGH vom 14.09.2022, Az.: IV ZB 34/21, wirft ein Schlaglicht auf das in Literatur und Rechtsprechung jedenfalls teilweise umstrittene Spannungsverhältnis einer postmortalen Vollmacht zu einer von einem Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung.
Umstritten ist insbesondere die Frage, ob die Wirkung einer durch einen Erblasser erteilten und auch nach seinem ...