Erbrecht
Reduzieren Grabpflegekosten den Pflichtteil?
Es handelt sich formal schon nicht um Nachlassverbindlichkeiten, die bei der Feststellung des Nachlasssaldos, aus dem sich der Pflichtteil errechnet, zu berücksichtigen wären, weil die Verpflichtung der Bezahlung von Grabpflegekosten erst nach dem Erbfall entsteht.
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn bereits der Erblasser selbst den Vertrag für die Grabpflege abgeschlossen hat und die Verbindlichkeit sich unmittelbar gegen den Nachlass richtet, also bereits zu Lebzeiten des Erblassers angelegt war.
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