Kein "gemeinschaftliches Testament" in nichtehelicher Partnerschaft

Erbrecht

Das "gemeinschaftliche Testament" zweier Menschen, die in nichtehelicher Gemeinschaft leben, ist ungültig. Mit dieser Entscheidung sprach das OLG Frankfurt einem Mann Schadenersatzansprüche gegen seine verstorbene Lebensgefährtin zu. Er hatte mit ihr ein notariell beurkundetes "gemeinschaftliches Testament" abgeschlossen, durch das sich beide gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Nach dem Tod der Partnerin hatte aber abweichend von dieser testamentarischen Verfügung ihre Schwester einen Erbschein erlangt. Da er nach diesem Erbschein leer ausgehen sollte, zog er vor Gericht. Zwar konnte auch das OLG Frankfurt an der Unwirksamkeit des "gemeinschaftlichen Testamentes" nichts ändern, legte dieses aber in zwei gültige Testamente aus, wodurch der Kläger seinen Erbteil erhielt (OLG Frankfurt, Urteil vom 22.09.1999, Az.: 7 U 184/98).

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